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Bundesverfassungsgericht erschwert erkennungsdienstliche Maßnahmen der Polizei

14.04.2011

Die Polizei darf Tatverdächtige nicht über mehrere Stunden hinweg für erkennungsdienstliche Maßnahmen festhalten, wenn die Identität bereits feststeht. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in zwei Beschlüssen und gab damit Beschwerdeführern aus der Hamburger Bauwagenszene Recht. Sie waren von der Polizei mehr als fünf Stunden lang festgehalten worden, um Fotos von ihnen zu machen – und das, obwohl sie sich mit gültigen Papieren ausweisen konnten. Nach Auffassung der Richter stellte das einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Person dar. (AZ 1 BvR 47/05 und 147/05)

 

Weitere Infos findet Ihr hier:
http://www.dradio.de/nachrichten/201104061300/8
Urteil und die entsprechenden Begründung (Bundesverfassungsgericht.de)

Ein Stadion – Viele Namen?

Info- und Diskussionsveranstaltung zur Stadionvermarktung in Nürnberg

Dienstag, 12. April 2011, 19.30 Uhr, im Bürgerzentrum Villa Leon,

Philipp-Körber-Weg 1, 90439 Nürnberg – Eintritt Frei

Eine Veranstaltung des Fanprojekts Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für Fußball-Kultur mehr lesen…

BAG Regionalverbund Süd Tagung in München am 16. und 17. Februar

Sonntag, den 27. Februar 2011

Das Fanprojekt München lud zur Klausurtagung der BAG Süd am Mittwoch und Donnerstag, den 16. /17. Februar ein. 12 Fanprojekte aus dem Süddeutschen Raum debattierten über die neuesten Entwicklungen innerhalb der bundesdeutschen Fanszenen sowie Veränderungen innerhalb der Fanprojektelandschaft.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) fordert die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Freitag, den 14. Januar 2011

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte untermauert ihre auf dem am 12.01.2011 unter dem Titel „Feindbilder ins Abseits“ stattgefundenen DFB/DFL/GdP-Kongress öffentlich gemachte Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte (s. Redebeitrag Th. Beckmann unter http://tv.dfb.de/index.php?view=2917). Sie schließt sich damit den Forderungen von „Amnesty International“ nach mehr Transparenz bei der Polizei an.

 

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